Aufgrund der aktuellen Situation gelten folgende Regelungen für die Gottesdienste: Weiterhin wöchentlich finden sonntags um 9.30 Uhr Gottesdienste in der Lukaskirche Reinhardshausen statt. In den anderen Kirchen findet monatlich jeweils ein Gottesdienst statt.
Damit alle, die möchten, daran teilnehmen können, gilt da (bis auf Weiteres) 3G.
Das bedeutet: Gottesdienstbesuch ist möglich für Menschen, die genesen, geimpft oder getestet sind. (Inkl. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Attest), Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest.)
Am Eingang muss ein Nachweis der Impfung, Genesung oder ein Schnelltest (Zentrum bis 24 Std. alt) oder PCR (bis 48 Std. alt) vorgelegt werden.
Während des ganzen Aufenthalts in der Kirche gilt Maskenpflicht, auch am Sitzplatz.
Beim Ankommen und gehen ist auf ausreichenden Abstand zu achten. (Haushalte/Familien bis 10 Personen können zusammensitzen. Abstandsgebot zwischen den Gruppen.)
In Reinhardshausen ist wöchentlich Gottesdienst um 9.30 Uhr.
In Odershausen und Braunau ist 14tägig Gottesdienst am 1. und 3. Sonntag des Monats - in Odershausen um 9.45 Uhr, in Braunau um 11 Uhr.
In Albertshausen ist monatlich Gottesdienst am 1. Sonntag des Monats um 11 Uhr.
In Armsfeld und Bergfreiheit, Hundsdorf und Hüddingen ist monatlich Gottesdienst am 2. Sonntag des Monats.
An den drei hohen, zweitägigen Festtagen ist in jeder Kirche an einem der beiden Tage einmal Gottesdienst. Heiligabend wird in allen Kirchen gefeiert. An den anderen besonderen Tagen gilt ein besonderer Plan.
Immer wieder im Jahr werden zusätzlich zum oder anstelle des normalen Sonntagsgottesdienst besondere Gottesdienste gefeiert - Taufgottesdienste und -feste, Konfirmationen, von Jugendlichen vorbereitete Gottesdienste, Hit-from-heaven-Gottesdienst, Jubiläen, Wandergottesdienste und anderes mehr... manche in einer Kirche, andere auch an anderen Orten.